Informationen zu den Angeboten

 

 

 

 

Geförderte Familienmediation gem. §39c FLAG

 

Information des Bundeskanzleramtes:

Die Mediation wird jeweils von 2 Mediatorinnen und Mediatoren durchgeführt, wobei eine Mediatorin/ein Mediator eine psychosoziale Ausbildung (Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin, Therapeut/Therapeutin, ...) und der andere Mediator/die andere Mediatorin eine juristische Ausbildung (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Richter/Richterin, ...) hat. Neben ihrer eigentlichen Berufsausbildung haben die Mediatorinnen und Mediatoren auch noch eine Mediationsausbildung absolviert.

Eine Mediationsstunde kostet 220 Euro pro Mediatorenteam und je nach Höhe Ihres Familieneinkommens, das Sie den Mediatorinnen und Mediatoren durch Vorlage von Lohnbestätigungen, Gehaltszetteln und Ähnlichem nachweisen müssen, und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder gewährt das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend einen Zuschuss beziehungsweise müssen Sie einen Selbstbehalt leisten. Die Höhe des Selbstbehaltes wird von den Mediatorinnen und Mediatoren errechnet. Sie bezahlen pro Mediationsstunde Ihren Selbstbehalt. Den Zuschuss vom Ministerium wickeln die Mediatorinnen und Mediatoren mit den Vereinen und dem Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend ab.

Eine Förderung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie sich für Mediatorinnen und Mediatoren entschieden haben, die in der Liste des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend angeführt sind. WEitere Inforamtionen unter:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/begleitung-beratung-hilfe/trennung-und-scheidung/mediation-fuer-trennung-und-scheidung.html

Lehrlingsmediation gem. §15a Berufsausbildungsgesetz

 

Bei beabsichtigter außerordentlicher Auflösung des Lehrverhältnisses muss eine Lehrlingsmediation durchgeführt werden. (Novelle des Berufsausbildungsgesetzes)

 

 

Die Mediation ermöglicht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, selbst Konflikte zu lösen. Bei der Mediation vor Lehrlingskündigung wird eine einvernehmliche Regelung angestrebt, die Fortsetzung des Lehrverhältnisses oder der Verzicht auf Weiterbeschäftigung. Ob die Umstände für die Kündigungsabsicht die richtigen sind? 
Oft gibt es ganz andere Hintergründe. Ob Ihr Lehrling bleibt oder nicht - es wird auch Ihrem Betriebsklima nützen, wenn die Mediation erfolgreich ist.

Mediatoren und Mediatorinnen sind: neutral, sie stehen auf keiner Seite, sie sind allparteilich, schaffen einen Ausgleich zwischen den Teilnehmerninnen und Teilnehmer. 
Mediatorinnen und Mediatoren machen keine Lösungsvorschläge und entscheiden nicht, wer "Recht hat". Die Lösung, das Zukunftsszenario wird durch die TeilnehmerInnen selbst erarbeitet, vereinfacht: Mediator*innen leiten und begleiten auf diesem Weg.

 

Seit 1. Juli 2008 gibt es die Möglichkeit, Lehrverhältnisse vorzeitig außerordentlich aufzulösen. Dabei gibt es zwei mögliche Lösungstermine:
am Ende des 1. Lehrjahres
am Ende des 2. Lehrjahres (bei 3 bis 4-jährigen Lehrberufen)

Eine Begründung für die Auflösung ist nicht erforderlich. Es sind jedoch genaue Fristen einzuhalten und ein Mediationsverfahren ist zwingend vorgeschrieben.
 

Mit dem vom Unternehmen beauftragten Mediator wird erst in Einzelgesprächen mit dem Lehrberechtigten und dem Lehrling die Problemstellung mit allen Konsequenzen erörtert. Im darauf folgenden gemeinsamen Gespräch mit allen Beteiligten werden die unterschiedlichen Interessen und Positionen, sowie allfällige Lösungen herausgearbeitet.

Die Kosten für die Lehrlingsmediation trägt der Lehrherr (das Unternehmen), diese werden jedoch in einigen Bundesländern von der Wirtschaftskammer gefördert. 

 

Nur "eingetragene" (beim BM für Justiz) Mediatorinnen und Mediatoren dürfen diese Dienstleistung erbringen, das Zivilrechtsme-diationsgesetz gibt auch Garantien: Diese sind insbesondere: Verschwiegenheitspflicht, Hemmung allfälliger Fristenläufe, Haftpflichtversicherung und das Verbot eine der Parteien zu vertreten, zu beraten oder zu entscheiden.

 

Mediatorenenliste Bundesministerium für Justiz

Information der WKO

 

 

Konflikt-Coaching

 

Konflikt-Coaching bietet sich immer dann an, wenn die andere Seite noch nicht zu einer Mediation oder einem gemeinsamen Gespräch bereit ist, oder Sie sich noch nicht sicher sind, welchen Weg der Konfliktbearbeitung Sie wählen möchten.

Konflikt-Coaching unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Lösungsweg für einen Konflikt, sei es privat oder beruflich. Im Gegensatz zu einer Mediation ist es hierfür nicht erforderlich, dass die anderen Konfliktparteien anwesend sind. Im Konflikt-Coaching kläre ich die Ursachen des Konflikts und erarbeite mit Ihnen Optionen für die nächsten Schritte. Der Ansatz hierbei ist es Ihre Ressourcen zu stärken, Sie wieder handlungsfähig zu machen und Ihnen neue Wege der Bearbeitung aufzuzeigen.

 

Selbstverständlich ist auch das Konflikt-Coaching vertraulich. Die Dauer dieses Prozesses richtet sich nach der Komplexität eines Falles. Je nach Bedarf können mehrere Sitzungen notwendig sein.

 

Mediation in der Arbeitswelt

 

Unternehmen und Organisationen unterliegen einem stetigen Druck zur Veränderung, um am Markt bestehen zu können. Überall dort, wo Veränderungen stattfinden, können Probleme auftreten, sich auf die neue Situation einzustellen. Ungelöste Probleme und Differenzen zwischen den Beteiligten führen schnell zu Konflikten und eskalieren im Extremfall. Egal ob offener Kampf oder innerer Rückzug: die Folgen sind eine Verhärtung der gegensätzlichen Positionen.

Das Konfliktpotential in Unternehmen und Organisationen ist erheblich. Typische Auslöser können sein: neue Kollegen oder Vorgesetzte, schwierige Geschäftspartner, Änderungen in der Unternehmensausrichtung oder Organisationsstruktur, Standortwechsel, Einsparungen und Ausgliederungen. Zielkonflikte, Verteilungskonflikte oder Rollenkonflikte sind die Folge.

Werden diese nicht erkannt und gelöst, führen die brodelnden Konflikte zu einer belastenden Stimmung im Team und im schlimmsten Fall zu einer Lähmung des gesamten Betriebsablaufes.

Hier kann Mediation helfen. Konflikte, die als belastend und lähmend erlebt werden, können auch eine Chance beinhalten. So ist das Ziel einer Mediation in Unternehmen und Organisationen neben der Klärung und Lösung akuter Konflikte immer auch die Stärkung der Zusammenarbeit, der Transparenz und Effizienz.

In einem kostenlosen und unverbindlichen Vorgespräch stelle ich Ihnen gerne unsere Angebote vor und klären mit Ihnen die Rahmenbedingungen.

 

 

Mediation in Teams und Gruppen

 

Konflikte im Team belasten die Zusammenarbeit. Mediation unterstützt Sie darin diese so zu klären, dass die gemeinsamen Ziele wieder im Fokus stehen und nicht von Konflikten überlagert werden.

Gerne berate ich Sie über die Möglichkeiten und Chancen.

 

 

Mediation bei Trennung und Scheidung 

 

Enttäuschung, Trauer und Wut kann bei einer Trennung oder Scheidung zu Gesprächsunfähigkeit führen. Ein gerichtliches Verfahren kann weitere Mauern aufbauen. Mediation kann helfen, das gemeinsame Gespräch wieder in Gang zu bringen, Verhandlungsbereitschaft zu fördern und faire Lösungen zu ermöglichen. Hierdurch kann eine Einigung erzielt werden, die als tragfähige Basis für gerichtliche Entscheidungen dient. Gleichzeitig können durch eine Mediation Kosten minimiert und Zeit gespart werden.

 

 

Familienmediation

 

Es gibt typische Situationen, in denen sich Familien neu orientieren müssen. Die Geburt der Kinder, der Auszug der Kinder, Krankheit oder Tod eines Familienangehörigen, Arbeitslosigkeit oder berufliche Neuorientierung gehören ebenso dazu wie Trennung oder Scheidung. Diese Situationen bergen ein Potential für Entwicklung aber auch für Krisen in sich. Wenn die Emotionen im Zentrum stehen und ein klarer Weg nicht sichtbar ist, kann mit Hilfe von Mediation ein gemeinsamer Lösungsweg gefunden werden.

 

 

Mediation in Patchworkfamilien

 

In Patchworkfamilien treten besondere Schwierigkeiten auf, da Eltern und Kinder bunt zusammengewürfelt werden und besonders die Eltern unter einem besonderen Druck stehen, alles besser machen zu wollen als zuvor. Durch die ständig wechselnden Wohn- und Lebensrhythmen von Kindern und Eltern(teilen) in meist mehr als zwei Familien, meistern Kinder und Erwachsene immer wieder besondere Herausforderungen. Wenn diese zu komplex werden und zunehmend für Konflikte sorgen, kann eine Mediation die familiäre Situation entlasten.

In der Mediation können die Wünsche und Bedürfnisse aller Familienmitglieder geklärt werden, sowohl die der Erwachsenen als auch die der Kinder. Kinder ab dem Schulalter können in den Mediationsprozess eingebunden werden. Insbesondere Jugendliche erhalten hier eine Möglichkeit, sich emanzipiert zu behaupten. Die Mediatoren begleiten diesen Prozess mit Allparteilichkeit und achten darauf, dass die Bedürfnisse aller Beteiligter berücksichtigt werden. Gemeinsam werden Lösungsansätze entwickelt und anschließend im Alltag ausprobiert, bei Bedarf auch nachgebessert.

 

 

Nachbarschaftsmediation

 

Probleme unter Nachbarn sind alltäglich, eine Verständigung über die Differenzen ist oftmals schwierig. Viele kleine Konflikte schwelen lange vor sich hin bis schließlich das Fass überläuft. Es kommt zu Beschimpfungen, Bedrohungen oder gar zu handgreiflichen Auseinandersetzungen, obwohl es ursprünglich "nur" um den Lärm der Kinder ging. Ein Dialog scheint kaum noch möglich.

Mediation bietet hier eine Möglichkeit, an einem neutralen Ort miteinander ins Gespräch zu kommen und sich über die empfundenen Belastungen und Störungen auszutauschen. In den meisten Fällen ist es zunächst sinnvoll, dass jede Partei ein Einzelgespräch mit dem Mediator führt. Hier kann in aller Ruhe besprochen werden, welche Themen in einem Gespräch mit der anderen Seite geklärt werden sollen und was eine Mediation im konkreten Fall leisten kann.

Danach kann ein Gespräch mit beiden Parteien und dem Mediator stattfinden. Jetzt haben beide Seiten die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzustellen und der anderen Seite zuzuhören. Gelingt es, für die Bedürfnisse der anderen Seite Verständnis zu entwickeln, werden auch Lösungsmöglichkeiten denkbar. Am Ende der Mediation wird eine Vereinbarung zwischen den Nachbarn stehen, die von beiden Seiten als fair, realistisch und umsetzbar empfunden wird.

Voraussetzung für eine dauerhafte Lösung ist vor allem die Bereitschaft der Beteiligten, miteinander ins Gespräch zu kommen. Dann stellt sich möglicherweise heraus, dass das Ehepaar von nebenan gar nicht kinderfeindlich ist, sondern nur zu bestimmten Zeiten ein ruhiges Umfeld braucht, um sich in ihrer Wohnung wohl zu fühlen.

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© Stefan Kofler